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Vollmacht

Rechtsanwältin
Carolin Keim
Wellenburg 12
86199 Augsburg

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Die Vollmacht gilt als Prozessvollmacht für alle Verfahren und für alle Instanzen, u.a. gem. § 81 ff ZPO und §§ 302, 374 StPO, § 67 VwGO, § 73 SGG, sowie als Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art.

Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

  • Verteidigung und Vertretung in Bußgeldsachen und Strafsachen in allen Instanzen, einschließlich aller Vorverfahren, auch auf die Vertretung als Nebenkläger. Sie gilt auch für den Fall meiner Abwesenheit zur Vertretung gem. § 411 II StPO mit ausdrücklicher Ermächtigung gem. §§ 233 I, 234 StPO und die Vertretung in sämtlichen Strafvollzugsangelegenheiten.
  • Strafanträge zu stellen und zurücknehmen sowie die Zustimmung gem. §§ 153 und 153 a StPO zu erteilen.
  • Entschädigungsanträge nach dem StrEG zu stellen.
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer sowie zur Akteneinsicht in solchen verfahren.
  • Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes, von Kautionen, Entschädigungen und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und notwendigen Auslagen.
  • Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere. Die entstehenden Kosten trägt der Unterzeichnende.
  • Entgegennahme und Bewirken von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Erklärung des Verzichts auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen ‐ auch in Ehesachen.
  • Beilegung des Rechtsstreits oder der außergerichtlichen Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis.
  • Vertretung vor den Familiengerichten gem. § 78 ZPO sowie Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgesachen und Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten‐ und sonstigen Versorgungsauskünften.
  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten sowie in deren Vorverfahren.
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten.
  • Vertretung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners und in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient.
  • Vertretung in allen Folge‐ und Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügungen, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus dieser erwachsenden besonderen Verfahren, in Zwangsversteigerungs‐, Zwangsverwaltungs‐ und Hinterlegungsverfahren.
  • Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen (z.B. Kündigungen) und die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte, insbesondere die Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen.
  • Vertretung in Steuersachen

Ich bin von meinem Prozessbevollmächtigten vor Erteilung des Auftrags gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen worden, dass sich die zu erhebenden Gebühren nach dem Gegenstandswert richten.
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Mandantendaten werden gespeichert.

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